(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen glen-cipher, Leopoldstraße 142, 80804 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Dienstleistungen im Bereich Landschaftsgestaltung, Parkpflege und verwandter Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde gewährleistet den Zugang zu den Flächen, an denen die Leistungen erbracht werden sollen, zu den vereinbarten Zeiten.
(3) Der Kunde informiert den Auftragnehmer über alle Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können, insbesondere über unterirdische Leitungen, Einschränkungen durch Nachbargrundstücke oder behördliche Auflagen.
(4) Verzögerungen, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Planungsleistungen wird ein Vorschuss in Höhe von 30 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss fällig. Der Restbetrag ist nach Abnahme der Leistung zahlbar.
(3) Bei Pflegeverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Ausführungsarbeiten werden Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart. Die Schlussrechnung ist nach Abnahme zu begleichen.
(5) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(1) Ausführungsfristen werden individuell vereinbart und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
(3) Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Witterungsbedingungen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Für Planungsleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme.
(2) Für Bauleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren ab Abnahme.
(3) Für Pflanzarbeiten gilt eine Anwachsgarantie von einem Jahr ab Pflanzung, sofern der Kunde die vorgeschriebenen Pflegemaßnahmen durchführt oder durchführen lässt.
(4) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(5) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(1) Bei Lieferung von Pflanzen und Materialien behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Mit der Einpflanzung oder dem Einbau geht das Eigentum auf den Grundstückseigentümer über. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall ein Pfandrecht an den eingebrachten Gegenständen vor.
(1) Bei Pflegeverträgen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Projektverträgen kann der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite zu entnehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: August 2026